AGB´s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER E-PUZZLE ENERGIEMANAGEMENT GMBH - FN 266790 P FÜR GEWERBE, FREIE BERUFE, LANDWIRTSCHAFT UND HAUSHALTE

1.) Die AGB gelten für die Versorgung mit Energie durch die E-Puzzle Energiemanagement GmbH (nachfolgend kurz "e-puzzle" genannt) an ihre Kunden. Unabhängig von den AGB von e-puzzle gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen von allfälligen dritten Energielieferanten und Netzbetreibern.

2.) Vertragsabschluss: Der Vertrag kommt durch Vertragsanbot und anschließender Annahme durch e-puzzle in Form eines schriftlichen Bestätigungsschreibens zustande. e-puzzle ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen ein Vertragsanbot abzulehnen.

3.) Energiepreise: Die Energiepreise unterliegen der Entwicklung der lokalen Märkte und Großhandelsmärkte zum Zeitpunkt von Vertragsabschlüssen mit Energielieferanten. Es wird kein Bestpreis garantiert. Bezugsbasis für die Ersparnisgarantie sind die jeweils zum Zeitpunkt der ersten Umstellung eines Energieliefervertrags Strom bzw. Gas laut Tarifkalkulator der Energie Regulierungsbehörde in Österreich – Energie Control GmbH - sich ergebenden Einsparungen. Sollte ein Tarif nicht mehr im Tarifkalkulator abgebildet werden, soll gilt der im Tarifkalkulator am nahesten kommende Tarif.

4.) Messung: Die Messung der Energieabnahme führt der Netzbetreiber mit dessen Messeinrichtungen durch. Die Abrechnung erfolgt einmal jährlich. Einwendungen hindern die Fälligkeit des Rechnungsbetrages nicht.

5.) Bezahlung: e-puzzle bzw. der Energielieferant sind berechtigt, angemessene quartalsweise Akontozahlungen im vorhinein zu verrechnen; dies bei zumindestens einmal jährlicher Abrechnung nach Messdaten. Die Bezahlung ist unabhängig von Zah-lungen an den Energielieferanten bzw. Netzbetreiber. Bei Zahlungsverzug können die Zahlungen zum Energieversorger / Netz-betreiber eingestellt werden.

6.) Zahlungsweise: Zahlungen werden ausschließlich über Abbuchungsauftrag für Lastschriften vorgenommen. Für den Fall, dass der Bankeinzug seitens des Bankinstitutes nicht durchgeführt wird, ist e-puzzle berechtigt, Mahnspesen in angemessener Höhe (1. Mahnung EUR 10,--, 2. Mahnung EUR 30,--, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer und Bankspesen) zu verrechnen.

7.) Vorzeitige Auflösung des Vertrages: Beide Vertragsparteien sind berechtigt, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Frist vorzeitig aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspar-tei ein vertragswidriges Verhalten trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht abstellt.

8.) Haftung:
e-puzzle haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an Personen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist gegenüber Unternehmen ausgeschlossen.

9.) Datenschutz: e-puzzle ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten über die Kunden im erforderlichen Ausmaß mittels elektronischer Datenverarbeitung zu speichern und zu verarbeiten. Der Kunde stimmt dem Erhalt von Informationen im elektronischen Wege, insbesondere durch e-mail zu. Diese Zustimmung kann jederzeit wider-rufen werden.

10.) Gerichtsstand:
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für 1010 Wien sachlich zuständige Gericht.

11.) Anwendbares Recht: Auf dieses Rechtsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes bzw. der Verweisungsnormen anzuwenden.

12.) Änderungen der AGB: Diese AGB können von e-puzzle geändert werden. Änderungen sind auch für bestehende Ver-tragsverhältnisse wirksam, soferne der Kunde der Änderung nicht schriftlich widerspricht. e-puzzle wird den Kunden von seinem Recht, AGB-Änderungen innerhalb einer Frist von 4 Wochen schriftlich zu widersprechen, informieren. Im Falle eines Wider-spruchs gelten die bisherigen AGB weiter.

13.) Schlussbestimmungen:
Änderungen, welcher Art auch immer, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB den Marktregeln wi-dersprechen, oder gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßen, gilt jene Regelung vereinbart, die wirtschaftlich und rechtlich den bestehenden Marktregeln am nächsten kommt. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser AGB oder dieses Ver-trages nichtig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages bzw. dieser AGB nicht be-rührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, nichtige Bestimmungen durch in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht möglichst nahekommende Bestimmungen zu ersetzen.

Wien, Februar 2009


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