Ihr Netzbetreiber bleibt gleich.

Das Netz ist aus technischen und volkswirtschaftlichen Gründen weiterhin ein Monopol. Die Netzkosten sind behördlich verordnet und gleich hoch, egal bei welchem Lieferanten Sie die Energie beziehen. Deshalb können Sieauch nicht den Netzbetreiber wechseln, sondern nur den Energielieferanten.

Wie lange dauert der Wechsel zu einem neuen Lieferanten?
Der "technische Wechselprozess" dauert 6 Wochen (in Ausnahmefällen 4 Wochen). In dieser Zeit werden persönliche Daten, Verbrauchswerte und andere technische Daten zwischen Ihrem Netzbetreiber und dem alten und neuen Lieferanten abgeglichen.

Kostet der Wechsel etwas?
Nein! Es dürfen keinesfalls irgendwelche Wechselgebühren eingehoben werden. Auch ein Umbau an Ihrer Anlage (Zählereinrichtung) auf Grund des Lieferantenwechsels ist in keinem Fall notwendig. (Ausnahme: Einbau von Lastprofilzählern bei Großkunden - betrifft nicht KMU und Haushalte)

An wen wende ich mich bei Netzstörungen oder Störungen der Anlage?
Bei Störungen im Netz oder in der Anlage ist wie bisher der Netzbetreiber zu informieren. Ihr Netzbetreiber hat die Störung zu beheben, unabhängig davon von welchem Lieferanten Sie Ihre Energie beziehen.

Wie erfolgt die Zählerablesung?
Die Ablesung des Zählers erfolgt wie bisher in der Regel einmal jährlich durch den Netzbetreiber. Mögliche Arten der Ablesung sind Ablesung durch Mitarbeiter des Netzbetreibers, Selbstablesung durch Kunden oder elektronische Übermittlung des Lastprofils (bei Großkunden - betrifft nicht KMU und Haushalte). Der Netzbetreiber hat die Verbrauchsdaten an den Lieferanten zu übermitteln, damit dieser die gelieferte Energie abrechnen kann. Beim Wechsel erfolgt üblicherweise eine aliquote Abrechnung. Wenn die Zählerablesung gewünscht wird, hat derjenige die Kosten dafür zu tragen, der die - zusätzliche - Ablesung gefordert hat.

Wie wird mein Stromverbrauch ermittelt?
Die Messung des Stromverbrauchs erfolgt nach wie vor durch den Stromzähler des Netzbetreibers. Je nach Kundengruppe gibt es unterschiedliche Zählertypen. Bei kleinen Kunden wird in der Regel nur der Verbrauch (in kWh) ermittelt, bei größeren Kunden wird auch die Leistung (in kW) gemessen und einmal jährlich abgerechnet. Endverbraucher und Einspeiser, die über 50 kW Leistung oder 100.000 kWh Strom oder 400.000 kWh Gas jährlich abnehmen bzw. einspeisen wird der Verbrauch in jeder Viertelstunde ermittelt. Die Abrechnung erfolgt für diese Kunden monatlich.